Rechtliches
Barrierefreiheitserklärung
Ziel ist eine Website, die sich mit Tastatur, mit Screenreader und bei vergrößerter Ansicht nutzen lässt. Unten steht, was wirklich geprüft wurde und was nicht, ohne Beschönigung.
Letzte Änderung: 22. August 2026
Wofür diese Erklärung gilt
Für jede Seite dieser Website, in jeder Sprache, in der sie veröffentlicht ist. Maßstab ist WCAG 2.2 auf Stufe AA, also derselbe Standard, der auch von öffentlichen Stellen verlangt wird.
Was geprüft wurde, und wie
Geprüft wird durch Messung über vierzehn Bildschirmbreiten und in beiden Designs, nach jeder größeren Änderung statt einmal vor dem Start. Das Folgende ist geprüft und besteht:
- Textkontrast zum Hintergrund von mindestens 4,5 zu 1, im dunklen wie im hellen Design
- Klickflächen von mindestens 24 Pixeln, außer bei Wortlinks im Satz, wo der Standard ausdrücklich eine Ausnahme erlaubt
- Alles ist mit der Tastatur bedienbar, der Fokus ist sichtbar, Escape schließt was es geöffnet hat, und der Fokus kehrt dorthin zurück, wo er herkam
- Ein Link Zum Hauptinhalt springen als erstes Element der Seite
- Die Website funktioniert ohne JavaScript: Formulare werden abgeschickt, Begriffserklärungen öffnen sich, die Navigation läuft
- Animationen hören auf, sobald Sie im System reduzierte Bewegung einschalten
- Eine Überschrift erster Ebene pro Seite, keine übersprungenen Ebenen und keine doppelten Kennungen
- Farbe ist nie das einzige Signal: daneben steht immer auch Text oder eine Markierung
- Die Sprache der Seite ist ausgezeichnet, damit ein Screenreader sie richtig ausspricht
Grad der Konformität, und was diese Erklärung nicht ist
Die Website ist teilweise konform mit WCAG 2.2 auf Stufe AA. Teilweise, weil dies eine Selbsteinschätzung auf Basis automatischer und manueller Messung ist und kein Befund einer unabhängigen Prüfung. Die Website wurde nicht mit echten Screenreader-Nutzern getestet, und solange das aussteht, behauptet diese Erklärung keine vollständige Konformität.
Was ich als noch offen kenne
Es gehört sich, auch das zu nennen, was die Messung findet und was noch steht:
- Auf Bildschirmen schmaler als 320 Pixel brechen drei Schaltflächen aus ihrer Zeile aus
- Kein Test mit Screenreader-Nutzern, nur Prüfungen von Struktur und Auszeichnung
- Keine unabhängige Prüfung der Barrierefreiheit
Wie Sie eine Barriere melden
Wenn Sie auf etwas stoßen, das Sie nicht nutzen können, melden Sie sich telefonisch, über WhatsApp oder über das Formular auf der Kontaktseite. Hilfreich ist, welche Seite Sie geöffnet hatten und womit Sie arbeiten, zum Beispiel mit einem Screenreader oder allein mit der Tastatur. Die Antwort kommt innerhalb eines Werktags, und wenn die Behebung länger dauert, nenne ich einen Termin.
Wenn Sie keine Antwort bekommen
Wenn ich mich nicht in angemessener Frist melde oder die Antwort das Problem nicht löst, rufen Sie erneut an und sagen Sie, dass es um eine bereits gemeldete Barriere geht. Diese Erklärung ist freiwillig und folgt keiner Pflicht gegenüber einer öffentlichen Stelle; ich kann daher nur zusagen, dass die Frist klar ist und dass ich sie einhalte.
Barriere melden
Jede Meldung nützt mir, sowohl die, die sich als mein Fehler herausstellt, als auch die, die sich als Fehler des Browsers herausstellt. Melden Sie sich; ich antworte innerhalb eines Werktags.